Aufsichtspflicht und die Haftung in der Kindertagespflege
Zeitraum | Sa, 03.05.25, 9.00-17.00 Uhr |
Veranstaltungsgebühr | 20,00 € |
Dauer | 1-mal |
Kursnummer | W0501703 |
Abmeldung möglich bis | 26.04.2025 |
Es gibt unzählige Fallkonstellationen in der täglichen Arbeit mit Kindern, die mit einer möglichen Aufsichtspflichtverletzung einhergehen können. Es kommt schnell die Frage auf, wer wann für was in die Haftung zu nehmen ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die „Aufsichtspflicht“ ein unbestimmter Rechtsbegriff ist und es deshalb notwendig ist, den jeweiligen Einzelfall zu betrachten. Dennoch dürfen die daraus entstehenden Unsicherheiten nicht zu Lasten des pädagogischen Handelns gehen.
Rechtsprechung und Gerichtsentscheidungen zeigen, dass es durchaus klare Maßgaben gibt, so dass man das pädagogische Handeln nicht unverhältnismäßig einschränken muss. Anhand von konkreten Fallbeispielen zeigt die Dozentin, dass Aufsichtspflichten nicht notwendig in einem unlösbaren Spannungsfeld zu pädagogischem Handeln stehen müssen. Neben den Grundlagen zur Aufsichtspflicht werden die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen einer Aufsichtspflichtverletzung erörtert.
Inhalte:
Definition Aufsichtspflicht und Aufsichtspflichtige
Einflussnahme der Pädagogik auf die Rechtsprechung
rechtliche Rahmenbedingungen
Pflichten bei der Aufsichtsführung, Checkliste
Kriterien zur Wahrnehmung von Aufsichtspflichten
Besondere Bezugnahme auf Krippe (U3)
Rechtsprechung zur Aufsichtspflicht
Haftungsfragen, Folgen von Aufsichtspflichtverletzung
Dozent:innen
Mübeyya Görgülü
Datum | Uhrzeit | Ort |
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Datum:
Sa., 03.05.2025
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Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
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Wo:
Pfarrgasse 38,
Hofheim, Volkshochschule, 101
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Alternativkurse
- MINT im U3-Bereich (W0501704)
- Selbstfürsorge und Stressmanagement in der Kindertagespflege (W0501705)