Teilnahmebedingungen (AGB)

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs Main-Taunus-Kreis und des Naturschutzhauses.

1. Allgemeines

(1) Diese Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs) und des Naturschutzhauses (NSH), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.

(3) Die Regelungen gelten gleichermaßen für natürliche und für juristische Personen.

(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen Teilnahmebedingungen oder aus dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikations-technisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2) Die/der Anmeldende ist an ihre/seine Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass die 2-Wochenfrist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat.

(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.

(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.

(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der Absätze (2) und (4) nicht berührt.

(6) Die Vertragssprache ist deutsch.

(7) Im Falle einer Online-Anmeldung können Anmeldende Eingabefehler dadurch korrigieren, dass sie den "zahlungspflichtig buchen"-Button nicht betätigen, sondern stattdessen in ihrem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klicken und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigieren.

(8) Die vhs/NSH speichern den Vertragstext, den die/der Anmeldende gesondert per E-Mail anfordern kann. Anmeldende haben darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion ihres Browsers auszudrucken.

3. Vertragspartnerin/Vertragspartner und Teilnehmerin/Teilnehmer

(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der/dem An-meldenden (Vertragspartner/in) begründet. Der/die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer/in) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin/des Teilnehmers bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(2) Für die Teilnehmerin/ den Teilnehmer gelten sämtliche die Vertragspartnerin/den Vertragspartner betreffenden Regelungen sinngemäß.

(3) vhs/NSH dürfen die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

(4) Die Teilnahme an einer Veranstaltung wird unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme (mind. 80%) auf Wunsch bescheinigt. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist bis 6 Monate nach Ende der Veranstaltung kostenlos. Bei AZAV-zertifizierten Kursen wird unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme (mind. 80%) grundsätzlich eine Teilnahmebescheinigung erstellt.

4. Entgelt, Entgeltermäßigung, weitere Kosten / Veranstaltungstermin

(1) Das Veranstaltungsentgelt wie auch der Veranstaltungstermin und die Veranstaltungsdauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).

(2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet. Die Zahlung des Entgelts ist durch Barzahlung, bargeldlose Zahlung (EC-Karte, Scheck, Überweisung) oder die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats fällig. Barzahlung oder Zahlung mit EC-Karte sind nur in der Geschäftsstelle der vhs möglich. Bei Einzelveranstaltungen kann das Entgelt durch Erwerb einer Eintrittskarte entrichtet werden. Kursleitungen sind nicht zur Entgegennahme von Barzahlungen oder Schecks berechtigt.

(3) Bei Vorlage einer gültigen Bescheinigung oder eines Ausweises zusammen mit der Anmeldung bei der vhs erhalten Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Besitzer einer Ehrenamtscard oder JULEICA-Karte, Freiwilligendienstleistende, sowie Personen mit einer Behinderung von mindestens 50 % (50 % GdB) eine Ermäßigung von 20 %. Bei Nachweis des Bezuges von Arbeitslosengeld (ALG I) nach SGB III, Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld nach SGB II, sowie Sozialhilfe nach SGB XII wird eine Ermäßigung von 50 % gewährt. Ebenso erhalten Personen mit 100 % Behinderung (100 % GdB) eine Ermäßigung von 50 %. Voraussetzung für Ermäßigungen ist Wohnsitz im Main-Taunus-Kreis. Bei Bildungsurlaubs- und Einzelveranstaltungen wird keine Ermäßigung gewährt.

(4) Für die Teilnahme an Prüfungen werden Prüfungsgebühren erhoben. Die Höhe dieser Gebühren wird vor der Anmeldung zur Prüfung mitgeteilt. Die Prüfungsgebühren werden mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Material können zusätzlich zum Kursentgelt erhoben werden. Diese Kosten werden in der Kursausschreibung angegeben. Die Regelungen zur Entgeltermäßigung finden auf diese Kosten keine Anwendung.

5. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin/ einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin/eines Dozenten angekündigt wurde, es sei denn, die Vertragspartnerin/der Vertragspartner hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Person.

(2) vhs/NSH können aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin/dem Vertragspartner zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung der Dozentin/des Dozenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (3) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (4) sinngemäß.

(4) Während der Ferien und an den beweglichen Ferientagen findet nur eingeschränkt Unterricht statt. An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Grundsätzlich sind die örtlichen Sonderregelungen zu beachten.

6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs / Mindestteilnehmerzahl

(1) Die Mindestzahl der Teilnehmenden wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kurs abgesetzt oder die Anzahl der Unterrichtseinheiten der kleineren Gruppe angepasst werden (Verkürzung der Laufzeit). Im Falle einer Kursabsetzung werden die bereits gezahlten Entgelte erstattet. Im Falle einer Anpassung der Unterrichtseinheiten wird der Vertragspartnerin/dem Vertragspartner ein konkretes Angebot vorgelegt. Die Annahme des Angebots wird durch Unterschrift der Vertragspartnerin/des Vertragspartners erklärt und ist verbindlich.

(2) vhs/NSH können ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die vhs/NSH nicht zu vertreten haben (z.B. Erkrankung einer Dozentin/eines Dozenten), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin/den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin/den Vertragspartner ohne Wert ist.

(3) vhs/NSH werden die Vertragspartnerin/den Vertragspartner über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) und (3) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten.

(4) Wird ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat nicht erteilt oder wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss entrichtet, kann die vhs unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin/der Vertragspartner schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,00 €. Der Vertragspartnerin/dem Vertragspartner steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.

(5) vhs/NSH können unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten von vhs/NSH.
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die vhs die Vertragspartnerin/den Vertragspartner auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

7. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin/den Vertrags-partner / Rücktritt

(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin/der Vertragspartner die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin/der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(2) Die Vertragspartnerin/der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin/den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin/den Vertragspartner ohne Wert ist.

(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

(4) Macht die Vertragspartnerin/der Vertragspartner von einem ihr /ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie/er bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf ihre/seine Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können.

(5) Ein kostenfreier Rücktritt ist bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn möglich. Ausnahmen hiervon (u.a. Studienreisen, Bildungsurlaube) werden gesondert (Anmeldeschluss) ausgewiesen. Der Rücktritt muss der Geschäftsstelle der vhs schriftlich / per Email oder Fax mitgeteilt werden. Ab dem 6. Tag bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn kann ein Rücktritt kann nur in Ausnahmefällen gewährt werden, insbesondere wenn ein/e qualifizierte/r Ersatzteilnehmer/in vorhanden ist. Im Falle des von der vhs akzeptierten kurzfristigen Rücktrittes wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,00 € erhoben.

8. Schadenersatzansprüche / Haftung

(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin/des Vertragspartners gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin/des Vertragspartners verletzt, die dieser/diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Ver-tragspartnerin/der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) Der Besuch der Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Personen unter 18 Jahren wird die Übernahme der Haftung durch die Erziehungsberechtigten vorausgesetzt.

9. Schlussbestimmungen / Daten- und Urheberschutz

(1) Das Recht, gegen Ansprüche von vhs/NSH aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

(2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.

(3) Datenschutz - Datenspeicherung und Datenverarbeitung erfolgen unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten werden elektronisch gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des zur/zum Teilnehmenden bestehenden Vertragsverhält-nisses verarbeitet. Es wird zugesichert, dass die übermittelten Daten vertraulich behandelt und ausschließlich zu eigenen Zwecken gespeichert werden. Insbesondere werden diese Daten in keiner Weise an unberechtigte Dritte übermittelt. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie im Internet unter https://www.vhs-mtk.de.

(4) Urheberrechtsschutz - Fotografieren sowie Ton- und Bildaufnahmen in den Veranstaltungen sind nicht zulässig. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Urhebers nicht vervielfältigt werden. Das Kopieren von Unterrichtssoftware ist verboten.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Gilt nicht bei persönlicher Anmeldung, sondern bei Anmeldungen, die schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder Internet erfolgen:

Belehrung zum Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Ver-trag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Volkshochschule Main-Taunus-Kreis vhs – Leitung
Pfarrgasse 38
65719 Hofheim am Taunus
info@vhs-mtk.de
Fax 06192 / 9901-45

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

Ein Muster-Widerrufsformular » finden Sie unter dem folgendem Link ».