Veranstaltungsdetails
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Aufsichtspflicht und die Haftung in der Kindertagespflege (Kursnr. U0501752)

Es gibt unzählige Fallkonstellationen in der täglichen Arbeit mit Kindern, die mit einer möglichen Aufsichtspflichtverletzung einhergehen können. Es kommt schnell die Frage auf, wer wann für was in die Haftung zu nehmen ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die „Aufsichtspflicht“ ein unbestimmter Rechtsbegriff ist und es deshalb notwendig ist, den jeweiligen Einzelfall zu betrachten. Dennoch dürfen die daraus entstehenden Unsicherheiten nicht zu Lasten des pädagogischen Handelns gehen.
Rechtsprechung und Gerichtsentscheidungen zeigen, dass es durchaus klare Maßgaben gibt, so, dass man das pädagogische Handeln nicht unverhältnismäßig einschränken muss. Anhand von konkreten Fallbeispielen zeigt die Dozentin, dass Aufsichtspflichten nicht notwendig in einem unlösbaren Spannungsfeld zu pädagogischem Handeln stehen müssen. Neben den Grundlagen zur Aufsichtspflicht werden die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen einer Aufsichtspflichtverletzung erörtert.
Inhalt:
- Definition Aufsichtspflicht und Aufsichtspflichtige
- Einflussnahme der Pädagogik auf die Rechtsprechung
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Pflichten bei der Aufsichtsführung, Checkliste
- Kriterien zur Wahrnehmung von Aufsichtspflichten
- Besondere Bezugnahme auf Krippe (U3)
- Rechtsprechung zur Aufsichtspflicht
- Haftungsfragen, Folgen von Aufsichtspflichtverletzung

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Fachkräfte in der Kindertagespflege im Main-Taunus-Kreis.

Dozent:innen

Mübeyya Görgülü

Rechtsanwältin, TTT-zertifizierte Referentin und staatlich anerkannte Erzieherin

Kursort

101

Adresse: Pfarrgasse 38 | 65719 Hofheim

Raum 101 im Hauptgebäude


Termine zu diesem Kurs
Datum Uhrzeit Ort
Datum:
Sa., 20.04.2024
Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
Wo:
Pfarrgasse 38, Hofheim, Volkshochschule, 101

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