Rechtliche Grundlage – Trägerschaft der vhs
Die Volkshochschule Main-Taunus-Kreis wird als betriebliche Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes, der Hessischen Landkreisordnung und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt. Träger der Volkshochschule ist der Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises.


