Integrationskurse an der vhs Main-Taunus-Kreis
Hier finden Sie alle Informationen zu Integrationskursen an der vhs Main-Taunus-Kreis:
Aufbau der Integrationskurse
Der durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderte Integrationskurs besteht aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs.
Der Sprachkurs besteht aus 3 Basiskursen und 3 Aufbaukursen mit jeweils 100 Unterrichtsstunden.
Der Orientierungskurs umfasst 60 Unterrichtsstunden.
Nach insgesamt 660 Unterrichtsstunden kann der Integrationskurs mit dem "Deutsch-Test für Zuwanderer A2/B1" abgeschlossen werden. Das Ziel: Alle Teilnehmer sollen das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erreichen und einen Einblick in die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte Deutschlands bekommen.
Eine grafische Darstellung über den Aufbau der Integrationskurse an der vhs Main-Taunus-Kreis finden Sie hier ».
Eine Übersichtskala des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmes (GER)" finden Sie hier ».
Kosten der Integrationskurse
1 Modul des Integrationskurses = 100 Unterrichtsstunden á 45 Minuten
abschließender Orientierungskurs = 60 Unterrichtstunden á 45 Minuten.
Kosten pro Kursmodul:
Teilnehmende ohne Berechtigungsschein = 254,00 € (Alphabetisierungskurse und Frauenkurse 260,00 €); Orientierungskurs = 126,00 €.
Teilnehmende mit Berechtigungsschein (ohne Kostenbefreiung) = 120,00 € (gültig für maximal für 6 Kursmodule und 1 Orientierungskurs); Orientierungskurs = 60,00 €.
Teilnehmende mit Berechtigungsschein (inklusive Kostenbefreiung) = 0,00 € (gültig für maximal für 6 Kursmodule und 1 Orientierungskurs); Orientierungskurs = 0,00 €.
Anspruch auf einen Berechtigungsschein
Infos über den Anspruch auf einen Berechtigungsschein finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Bitte folgen Sie diesem Link ».
Wie und wo bekomme ich einen Berechtigungsschein
Für neu zuwandernde Migranten ist die erste Anlaufstelle die Ausländerbehörde des vorgesehenen Wohnortes (beziehungsweise die Erstaufnahmestelle in Friedland für ankommende Spätaussiedler). Wer schon länger in Deutschland lebt, stellt einen Antrag an:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankfurt/Main - Flughafen
Gebäude 587
60549 Frankfurt.
Den Antrag auf "Zulassung zu einem Integrationskurs" erhalten Sie auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und in unserem Servicebüro.
Die Öffnungszeiten unseres Servicebüros finden Sie hier ».
Anspruch/Antrag auf Kostenbefreiung gemäß § 9 Absatz 2 IntV
Anspruch auf eine Kostenbefreiung haben Berechtigungsscheininhaber die Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld 2) oder nach SGB XII (Sozialhilfe) beziehen.
Den Antrag auf Kostenbefreiung erhalten Sie auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und in unserem Servicebüro.
Die Öffnungszeiten unseres Servicebüros finden Sie hier ».
Anmeldung zu einem Integrationskurs an der vhs Main-Taunus-Kreis
Zur Anmeldung für einen Integrationskurs an der vhs Main-Taunus-Kreis müssen Sie persönlich in unser Servicebüro (Hauptgebäude der vhs Main-Taunus-Kreis, Pfarrgasse 38 in 65719 Hofheim) kommen.
Die Öffnungszeiten des Servicebüros lauten wie folgt:
montags bis donnerstags, von 09:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
freitags, von 09:00 bis 13:00 Uhr.
Ausnahmeregelungen zu Semesterbeginn und in den Ferien beziehungsweise an Feiertagen können Sie unserem Programmheft und unserer Webseite » entnehmen.
Sollten Sie im Besitz eines Berechtigungsscheins sein, dann bringen Sie diesen bitte zur Anmeldung mit (bitte ausschließlich das Original).
Sollten Sie vorher bei einem anderen Kursträger einen Integrationskurs mit Ihrem Berechtigungsschein besucht haben, so müssen Sie bei dem vorherigen Kursträger den Berechtigungsschein anfordern (sofern noch nicht geschehen).
Vor der Anmeldung zum Integrationskurs ist die Durchführung eines kostenlosen Einstufungstests zur Ermittlung der vorhandenen Sprachkenntnisse zwingend erforderlich.
Der Einstufungstest wird durch unser Lehrkräfte durchgeführt und dauert ca. 60 Minuten. Nach Auswertung des Einstufungstests erhalten Sie durch unser Servicebüro eine Auskunft über die in Frage kommenden Kurse. Nach der Auswahl des Kurses müssen Sie noch eine Anmeldeformular » ausfüllen, dass Ihnen durch unser Servicebüro ausgehändigt wird.
Nach der Anmeldung erhalten Sie von unserem Servicebüro eine Anmeldebestätigung und den Stundenplan Ihres Kurses.
Anmeldefristen
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur vor Kursbeginn möglich ist. Eine Anmeldung nach Kursbeginn ist leider nicht möglich.
Sollten Sie einen Berechtigungsschein in Anspruch nehmen wollen, so muss dieser vor Kursbeginn im Original dem Servicebüro vorgelegt werden.
Wird der Berechtigungsschein erst nach Kursbeginn vorgelegt, dann kann dieser nicht für das aktuelle Kursmodul genutzt werden. Eine Nutzung für das Nachfolgekursmodul ist jedoch möglich.
Das Ausstellungsdatum des Berechtigungsscheins vor dem Kursbeginn liegen und die Gültigkeit muss ebenfalls vor dem Kursbeginn liegen.
Das Gültigkeitsende des Berechtigungsscheins darf vor der erstmaligen Anmeldung zu einem Integrationskurs nicht überschritten werden, da der Berechtigungsschein ansonsten seine Gültigkeit verliert.
Die oben genannten Fristen gelten ebenfalls für die Einreichung einer Kostenbefreiung.
Sollten die oben genannten Fristen nicht eingehalten werden so ist das volle Kursentgelt in Höhe von 254,00 € (Alphabetisierungskurse und Frauenkurse 260,00 €) beziehungsweise bei einer verspätet eingereichten "Kostenbefreiung" in Höhe von 120,00 € zu zahlen. Ausnahmen sind nicht möglich.
Anmeldeschluss für den Orientierungskurs/Orientierungskurstest ist in der Regel drei Wochen vor Kursbeginn, da der Orientierungskurs/Orientierungskurstest vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Bundesamt für Migration und Flüchtling gemeldet werden muss.
Weitermelden in das nächste Kursmodul
Teilnehmer die bereits für einen Integrationskurs angemeldet sind haben ein Vorrecht auf eine Anmeldung für das nächste Kursmodul bis eine Woche vor dem Ende des aktuellen Kursmoduls.
Nach diesem Zeitpunkt (eine Woche vor Ende des aktuellen Kursmoduls) wird das nächste Kursmodul für neue Teilnehmer freigegeben und der Anspruch auf eine Teilnahme am Nachfolgekursmodul erlischt.
Zwei Wochen vor Kursende wird in den Integrationskursen durch den Kursleiter eine so genannte "Weitermeldeliste" ausgeteilt. Durch eine verbindliche Unterschrift auf dieser "Weitermeldeliste" können sich die Teilnehmer für das Nachfolgekursmodul anmelden.
Die Teilnehmer akzeptieren mit der Unterschrift die Bedingungen, die Sie bei der Anmeldung zum aktuellen Kursmodul akzeptiert haben. Das Kursentgelt wird bei einer vorhandenen Bankverbindung, die bei der Anmeldung zum vorherigen Kursmodul angegeben wurde, vom Konto des Teilnehmers abgebucht.
Sollte das Kursentgelt für das aktuelle Kursmodul bar bezahlt worden sein so wird dem Teilnehmer die Kursgebühr in Rechnung gestellt.
Sollte das Kursentgelt für das aktuelle Kursmodul durch den Arbeitgeber, oder durch eine öffentliche Einrichtung (mit Ausnahme des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bei einer Kostenbefreiung)bezahlt worden sein so ist eine Weitermeldung per Weitermeldeliste nicht möglich. In diesem Fall muss erneut eine Kostenübernahme des Arbeitgebers oder der öffentlichen Einrichtung vorgelegt werden.
Sollte der Teilnehmer im aktuellen Kursmodul durch eine Kostenbefreiung kostenlos teilgenommen haben so gilt diese auch für das nächste Kursmodul (die Kostenbefreiung gilt für sechs Kursmodule sowie einem Besuch des Orientierungskurses).
Selbstverständlich können sich die Teilnehmer in unserem Servicebüro zu den oben genannten Öffnungszeiten für die weiteren Kurse anmelden.
Werden mir Fahrtkosten zum Integrationskurs durch das BAMF erstattet?
Voraussetzung zur Erstattung von Fahrtkosten ist ein Bescheid über die Erstattung von Fahrtkosten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Den Antrag auf Fahrtkostenerstattung beziehungsweise Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses gemäß § 4 Absatz 4 Integrationskursverordnung (IntV) erhalten Sie auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und in unserem Servicebüro.
Voraussetzungen zur Ausstellung des Bescheids:
Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen und vom Träger der Grundsicherung zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet worden sind, werden Ihnen die notwendigen Fahrtkosten erstattet. Das gleiche gilt, wenn Sie vom Kostenbeitrag für den Integrationskurs befreit wurden.
Einen Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten können Sie erhalten, wenn Sie von der Ausländerbehörde zur Teilnahme verpflichtet wurden und kein Arbeitslosengeld II bekommen. Für die Ermittlung des Zuschusses ist eine Einkommensprüfung erforderlich. Zudem erhalten Spätaussiedler unter bestimmten Voraussetzungen einen Fahrtkostenzuschuss.
Bitte beachten Sie, dass Fahrtkosten nicht erstattet werden, wenn die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Kursort bis zu 3 km beträgt. Darüber hinaus werden nur die Fahrtkosten bis zum nächstgelegenen Kursort erstattet.
Bitte beachten Sie, dass Fahrtkosten nur bei einer ordnungsgemäßen Teilnahme am Integrationskurs erstattet werden.
Die Erstattung von Fahrtkosten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge tritt erst ab dem nach dem Ausstellungsdatum des Bescheides folgendem Kursmodul in Kraft.
Weiteres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über die Erstattung der Fahrtkosten.
Die Entscheidung über die Auszahlung der Fahrtkosten wird ausschließlich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffen.
Wenden Sie sich bitte bei Fragen über die Erstattung von Fahrtkosten an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Kontaktdaten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge lauten wie folgt:
Adresse und Kontakt:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankfurt/Main - Flughafen
Gebäude 587
60549 Frankfurt
Fon: 069/69813-0
Fax: 069/69813-199
E-Mail: M8Posteingang@bamf.bund.de
Verwaltungsablauf bei der Auszahlung der Fahrtkosten
Nach Kursende werden die Integrationskurse durch die vhs Main-Taunus-Kreis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgerechnet.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet die Abrechnung der Integrationskurse und entscheidet über die Auszahlung der Fahrtkosten von Teilnehmern, die einen Bescheid über Erstattung von Fahrtkosten erhalten haben.
Die Auszahlung hängt von den unter dem Punkt "Werden mir Fahrtkosten zum Integrationskurses durch das BAMF erstattet?" genannten Bedingungen ab (die Entscheidung fällt ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge).
Nach Bearbeitung der Abrechnung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dies kann 2 bis 3 Monate dauern) erfolgt die Überweisung der Fahrtkosten auf das Konto der vhs Main-Taunus-Kreis.
Die vhs Main-Taunus-Kreis überweist dann unverzüglich die Fahrtkosten, gemäß den Anweisungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge folgend, an die Teilnehmer.
Orientierungskurs/Orientierungskurstest
Der siebte und letzte Kursabschnitt des Integrationskurses ist der Orientierungskurs mit einem Unterrichtsumfang von 60 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.
Wesentliche Themen im Orientierungskurs sind die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur sowie Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung.
Der Orientierungskurs schließt in der letzten Unterrichtseinheit mit dem so genannten Orientierungskurstest ab, auf den die Teilnehmer in den vorhergehenden 59 Unterrichtseinheiten vorbereitet wurden.
Im Orientierungskurstest müssen 25 Fragen in 45 Minuten beantwortet werden, die sich aus einem Gesamtfragenkatalog mit 250 Fragen aus den Themengebieten "Politik in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" und "Mensch und Gesellschaft" zusammensetzen.
Zum Bestehen der Prüfung müssen 13 der 25 Fragen richtig beantwortet werden.
Das Ergebnis des Orientierungskurstests wird Ihnen direkt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach Hause geschickt.
Den Gesamtfragenkatalog inklusive der Antworten zum Lernen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und hier » auf der Webseite der vhs Main-Taunus-Kreis jeweils zum downloaden und ausdrucken.
Desweiteren erhalten Sie den Fragenkatalog inklusive der Antworten in unserem Servicebüro in Papierform für ein Entgelt in Höhe von 3,00 €.
Anmeldeschluss für den Orientierungskurs/Orientierungskurstest ist in der Regel drei Wochen vor Kursbeginn, da der Orientierungskurs/Orientierungskurstest vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Bundesamt für Migration und Flüchtling gemeldet werden muss.
Antrag auf Zulassung zur einmaligen Wiederholung des Aufbausprachkurses
Wenn Sie bereits 6 Kursmodule und den Orientierungskurs absolviert haben, sowie beim “Deutsch-Test für Zuwanderer“ Niveaustufe A2 erreicht haben können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Zulassung zur einmaligen Wiederholung des Aufbausprachkurses stellen.
Bitte informieren Sie sich vor Antragsstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wie viele Kursmodule Sie bisher besucht haben und ob eine Antragsstellung möglich ist.
Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und in unserem Servicebüro.
Die Öffnungszeiten unseres Servicebüros finden Sie hier ».


