vhs Main-Taunus-Kreis als Träger nach AZWV zertifiziert!
Die vhs Main-Taunus-Kreis ist nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) als Träger zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Bezieher von ALG I und II-Geldern, aber auch Leistungsempfänger nach KUG (Kurzarbeitsgeld) und WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) können von der Bundesagentur für Arbeit oder der Job-Offensive des Main-Taunus-Kreises ausgestellte Bildungsgutscheine bei der vhs einlösen. Vorausgesetzt ist jeweils, dass der betreffende Fallmanager berufsbezogene Veranstaltungen der vhs als vermittlungsfördernde Weiterbildungsmaßnahmen empfiehlt.
Somit ist die vhs Main-Taunus-Kreis sowohl für Arbeits- bzw. Beschäftigungslose (Bildungsgutscheine) als auch für Beschäftigte (Qualifizierungsschecks und Bildungsprämien) rundum als der öffentliche Anbieter berufsbezogener Weiterbildungsmaßnahmen im Main-Taunus-Kreis zertifiziert.
Das Zulassungsdokument können Sie hier» einsehen.
Für Informationen und Beratung zu Bezugsbedingungen und Qualifizierungsmöglichkeiten steht das Team der vhs jederzeit zur Verfügung:
Tel. 06192 9901-0 oder
E-Mail: info@vhs-mtk.de.
Ihr vhs-Team



