Teilnahmebedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs Main-Taunus-Kreis
1. Anmeldung
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Veranstaltung der Volkshochschule ist eine Anmeldung. Diese kann persönlich, schriftlich, telefonisch und per eMail oder Internet erfolgen. Gleichzeitig mit der Anmeldung ist die Zahlung des Entgelts durch Scheck, Barzahlung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung fällig. Eine Barzahlung ist nur bei der Geschäftsstelle der vhs möglich.
Bei Einzelveranstaltungen kann das Entgelt durch Erwerb einer Eintrittskarte entrichtet werden.
Kursleitungen sind nicht zur Entgegennahme von Barzahlungen oder Schecks berechtigt.
Anmeldungen werden nicht bestätigt. Lediglich bei Kursausfall oder wenn der Kurs bereits ausgebucht ist, erhalten Sie eine Absage.
Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.
2. Entgelte
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der vhs werden Entgelte nach der gültigen Entgeltregelung erhoben, sofern diese nicht entgeltfrei durchgeführt werden. Die Zahlungspflicht entsteht mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der vhs.
Kosten, die durch ungedeckte Konten oder durch Rückbuchungen entstehen, die nicht durch die vhs zu verantworten sind, werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Rechnung gestellt.
Werden Entgelte nicht rechtzeitig gezahlt, wird der Verzugsschaden nach den Bestimmungen des BGB geltend gemacht.
3. Kosten für Prüfungen, Unterkunft, Verpflegung und Material
Für die Teilnahme an Prüfungen werden Prüfungsgebühren erhoben. Die Höhe dieser Gebühren wird vor der Anmeldung zur Prüfung mitgeteilt. Die Prüfungsgebühren werden mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.
Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Material können zusätzlich zum Kursentgelt erhoben werden. Diese Kosten werden in der Kursausschreibung angegeben.
Die Regelungen zur Entgeltermäßigung finden auf diese Kosten keine Anwendung.
4. Entgeltermäßigung
Bei Vorlage einer gültigen Bescheinigung oder eines Ausweises erhalten Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Au-pair-Personen, sowie Personen mit einer Behinderung von mindestens 50% (50% GdB) eine Ermäßigung von 20%.
Bei Nachweis des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe nach dem BSHG, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, BaföG, bei Personen mit einer Behinderung von 100%, Wehr- und Zivildienstleistenden wird eine Ermäßigung von 50% gewährt.
Bei Bildungsurlaubs- und Einzelveranstaltungen wird keine Ermäßigung gewährt.
5. Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt in der Regel 10 Personen.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kurs abgesetzt werden. Die bereits gezahlten Entgelte werden erstattet.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können jedoch auch die Zahlung eines Aufpreises oder die Verkürzung der Laufzeit vereinbaren. Hierzu wird von der vhs ein konkretes Angebot vorgelegt. Die Annahme des Angebots wird durch Unterschrift der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklärt und ist verbindlich.
6. Abmeldung
Nach erfolgter Anmeldung ist ein Rücktritt von einer Veranstaltung bis zum Veranstaltungsbeginn möglich. Der Rücktritt muss der Geschäftsstelle der vhs mitgeteilt werden.
Erfolgt der Rücktritt bis zum Anmeldeschluss werden bereits gezahlte Entgelte abzüglich eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 10,00 Euro erstattet. Bei Veranstaltungen, deren Entgelt weniger als 10,00 Euro beträgt, erfolgt keine Rückzahlung.
Erfolgt der Rücktritt nach dem Anmeldeschluss werden Entgelte (abzüglich des Bearbeitungsentgeltes) nur dann erstattet, wenn eine Ersatzteilnehmerin oder ein Ersatzteilnehmer vorhanden ist.
7. Entgelterstattung bei Ausfall einer Veranstaltung
Entgelte werden bis zum Ende eines Semesters von der vhs zurückerstattet:
- in voller Höhe, wenn eine angekündigte Veranstaltung abgesagt werden muss,
- anteilig, wenn bei einer Veranstaltung mindestens 20% der vorgesehenen Unterrichtseinheiten abgesagt werden müssen.
8. Teilnahme- und Leistungsbescheinigungen
Bei regelmäßiger Teilnahme (mindestens 80% des Unterrichts wurden besucht) stellt die vhs auf Wunsch zum Kursende eine Teilnahmebescheinigung aus.
Zusätzliche Teilnahmebescheinigungen und Teilnahmebescheinigungen aus vorherigen Semestern können auf Wunsch gegen ein Entgelt in Höhe von 5,00 Euro ausgestellt werden.
9. Veranstaltungsleitung
Es besteht kein Anspruch auf die im Programm ausgedruckte Person. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung bezieht sich immer auf den Inhalt.
10. Haftung
Der Besuch der Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Personen unter 18 Jahren wird die Übernahme der Haftung durch die Erziehungsberechtigten vorausgesetzt.
11. Hausordnung
Die Hausordnung der Einrichtung, in der die Veranstaltung stattfindet, ist für Veranstaltungsteilnehmer/innen verbindlich. Das Rauchen ist in den Räumen nicht gestattet.
12. Ferien, Feiertage
Während der Ferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt. Wir bitten um Beachtung der beweglichen Ferientage im Main-Taunus-Kreis und der örtlichen Sonderregelungen. Am letzten Schultag vor Ferienbeginn ist in den Schulen nach der 3. Stunde kein Unterricht mehr möglich.
13. Hinweis zum Datenschutz
Die persönlichen Angaben der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden elektronisch gespeichert und – ausschließlich anonym – an den Hessischen Volkshochschulverband weitergegeben. Sofern diese Daten nicht mehr benötigt werden, werden sie gelöscht.
14. Urheberrechtschutz
Fotografieren sowie Ton- und Bildaufnahmen in den Veranstaltungen sind nicht zulässig. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Urhebers nicht vervielfältigt werden. Das Kopieren von Unterrichtssoftware ist verboten.
15. Studienfahrten und -reisen
Diese Teilnahmebedingungen gelten nicht für Studienfahrten und -reisen.


