Bildungsprämie und Qualifizierungsscheck
Sie planen eine Fortbildung? Eventuell kommt dann eine der beiden Fördermöglichkeiten für Sie in Betracht:
Qualifizierungsscheck
Sie haben keinen anerkannten Berufsabschluss und sind in einem hessischen Betrieb mit weniger als 250 Mitarbeitern beschäftigt oder über 45 Jahre alt? Dann können Sie für eine Fortbildung, die bei einem anerkannten Bildungsanbieter stattfindet, einen Qualifizierungsscheck erhalten.
Mit diesem können einmal pro Jahr 50% der Kosten für eine Weiterbildung bis max. 500 Euro übernommen werden.
Das Verfahren: Nach einer kostenlosen Bildungsberatung in unserer Beratungsstelle erhalten Antragsteller ein Beratungsprotokoll, das an den Verein Weiterbildung Hessen geschickt werden muss. Dieser stellt dann den Qualifizierungsscheck aus.
Der Qualifizierungsscheck ist ein Förderinstrument des Hessischen Wirtschaftsministeriums und des Europäischen Sozialfonds.
Bildungsprämie
Sie sind erwerbstätig und ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen ist nicht höher als 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten)? Dann haben Sie Anspruch auf einen Prämiengutschein.
Mit diesem können einmal pro Jahr 50% der Kosten für eine Weiterbildung übernommen werden, bis zur maximalen Förderhöhe von 500 Euro. Gefördert werden außerbetriebliche, berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die über eine arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen.
Das Verfahren: Während einer kostenlosen Bildungsberatung, in der die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und mindestens drei Bildungsanbieter festgehalten werden, erhalten Antragsteller einen Prämiengutschein. Der Kursveranstalter löst den Gutschein bei der „Service und Programmstelle Bildungsprämie“ ein.
Der Prämiengutschein ist ein Förderinstrument des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Europäischen Sozialfonds.
Beratung für Qualifizierungsschecks
Unser Qualifizierungsbeauftragter Frank Brückner berät Sie gerne. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin: Telefon 06192 9901-19, E-Mail brueckner@vhs-mtk.de
Anfragen zu Prämiengutscheinen
richten Sie bitte an unsere Mitarbeiterin im vhs-Servicebüro,
Frau Ute Doerr: Telefon 06192 9901-11, E-Mail doerr@vhs-mtk.de
Steuern sparen
Sie gehören nicht zu dem Personenkreis der Förderberechtigten?
Dann holen Sie sich einen Teil ihrer Fortbildungskosten vom Finanzamt zurück: Ausgaben für Kursgebühren, Lernmaterial und Reisen zählen zu den Werbungskosten. Die Pauschale dafür beträgt z.Zt. 920 Euro.



